CDU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Mat­thi­as Kerkhoff: Inte­gra­ti­ons­schäd­lich, ver­fas­sungs­wid­rig und poli­tisch fahrlässig

Zur heu­ti­gen Debat­te und Abstim­mung über das Kom­mu­nal­wahl­recht für Nicht-EU-Aus­län­der im Land­tag Nord­rhein-West­fa­len erklärt der CDU-Abge­ord­ne­te Mat­thi­as Kerkhoff:

„Ein kom­mu­na­les Aus­län­der­wahl­recht ist inte­gra­ti­ons­feind­lich, ver­fas­sungs­wid­rig und ange­sichts der aktu­el­len außen­po­li­ti­schen Situa­ti­on poli­tisch fahr­läs­sig. Aus die­sen Grün­den habe ich wie die gesam­te CDU-Land­tags­frak­ti­on heu­te gegen das Gesetz gestimmt. 

Ein kom­mu­na­les Wahl­recht auch für Nicht-EU-Aus­län­der wür­de jede Poli­tik für Inte­gra­ti­on durch­kreu­zen. Wer hier wäh­len will, muss auch Deut­scher wer­den wol­len, mit allen Rech­ten und Pflich­ten. Das Wahl­recht steht am Ende und nicht am Anfang einer erfolg­rei­chen Inte­gra­ti­on. Wer sich über Jah­re bewusst gegen die Ein­bür­ge­rung ent­schei­det, darf kein geson­der­tes Wahl­recht bekommen. 

Das Grund­ge­setz bestimmt, dass das Wahl­recht unmit­tel­bar an die deut­sche oder die EU-Staats­bür­ger­schaft gebun­den ist. Das kom­mu­na­le Wahl­recht für EU-Bür­ger taugt auch nicht als Refe­renz, denn die­ses Wahl­recht basiert auf EU-Recht und beruht vor allem auf Gegen­sei­tig­keit. Ansons­ten schließt das Grund­ge­setz die Teil­nah­me von Aus­län­dern an Wah­len sowohl in Land als auch in den Kom­mu­nen aus. Das hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt so auch bestätigt. 

In einer Situa­ti­on, in der der tür­ki­sche Staats­prä­si­dent Erdo­gan und sei­ne Gefolgs­leu­te ver­su­chen, unser Land zu spal­ten, will Rot-Grün die­sen inner­tür­ki­schen Kon­flik­ten auch noch in unse­ren Stadt- und Gemein­de­rä­ten Raum geben. Das ist in der aktu­el­len Lage poli­tisch fahr­läs­sig – und exakt das fal­sche Signal an Herrn Erdogan.“