Ver­kehrs­mi­nis­ter Micha­el Gro­schek ant­wor­tet auf die Klei­ne Anfra­ge von Mat­thi­as Kerkhoff MdL

Die geplan­te Sper­rung der L743 bei Ols­berg-Bruch­hau­sen hat zu zahl­rei­chen Reak­tio­nen in den Medi­en geführt und bewegt die Men­schen, die auf die Nut­zung die­ser Stra­ße ange­wie­sen sind. Vor die­sem Hin­ter­grund hat­te Mat­thi­as Kerkhoff die Lan­des­re­gie­rung mit­tels einer Klei­nen Anfra­ge gebe­ten, Fra­gen zu die­sem Bau­vor­ha­ben zu beant­wor­ten. Ver­kehrs­mi­nis­ter Micha­el Gro­schek nahm Stelllung:

1.Wie bewer­tet die Lan­des­re­gie­rung die Belas­tun­gen für Pend­ler und den Tou­ris­mus in der Regi­on?
Ant­wort: Durch die Erhal­tungs­maß­nah­me an der L 743 und die damit ver­bun­de­ne offi­zi­el­le Umlei­tung (über Bri­lon B 480 /B 7/ B 251) ergibt sich für die Ver­kehrs­teil­neh­mer ein Umweg von ca. 13,6 km mit ent­spre­chend län­ge­ren Fahrzeiten

2.Sind Alter­na­ti­ven geprüft wor­den, um eine Voll­sper­rung zu ver­hin­dern, wenn ja, welche?

 

3.Welche bau- und arbeits­or­ga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men sind denk­bar, um den Arbeits­raum so zu gestal­ten, dass eine Ein­spu­rig­keit mit Ampel­schal­tung mög­lich wird?
Ant­wort: Die Fra­gen 2 und 3 wer­den wegen des sach­li­chen Zusam­men­hangs gemein­sam beant­wor­tet.
Gemäß Arbeits­schutz­richt­li­ni­en ist für eine ein­strei­fi­ge Bau­stel­len-Ver­kehrs­füh­rung ein Gesamt­fahr­bahn­quer­schnitt von ca. 8,90m Brei­te ein­zu­hal­ten. Auf­grund der vor­han­de­nen Fahr­bahn­brei­te von ca. 6,60m ist eine ein­strei­fi­ge Ver­kehrs­füh­rung nicht zuläs­sig. Des­we­gen ist die Voll­sper­rung für die Bau­ar­bei­ten alternativlos.

4. Falls eine Voll­sper­rung nach Prü­fung aller Alter­na­ti­ven nicht ver­meid­bar ist, wel­che Maß­nah­men gibt es, um den Zeit­raum der Voll­sper­rung zu ver­kür­zen, etwa durch 24-Stun­den-Bau­stel­le, oder ande­re Maß­nah­men?
Ant­wort: Über die ver­trag­li­che Vor­ga­be kur­zer Aus­füh­rungs­fris­ten und par­al­le­ler Tätig­kei­ten mit zum Teil meh­re­ren Kolon­nen kann die Bau­zeit um 6 Wochen auf 4 ½ Mona­te redu­ziert wer­den. Ein 24 h‑Betrieb ist nicht vor­ge­se­hen, da die­ser, wie sich bei ähn­li­chen Erhal­tungs­maß­nah­men gezeigt hat, hohe Qua­li­täts- und Kos­ten­ri­si­ken gegen­über gerin­gen erreich­ba­ren Zeit­vor­tei­len mit sich bringt.

5. Was kos­tet die Gesamt­maß­nah­me und wel­che zusätz­li­chen Kos­ten wür­den durch die in Fra­ge 2, 3, und 4 ange­spro­che­nen Ände­run­gen ent­ste­hen?
Ant­wort: Die Kos­ten der Gesamt­bau­maß­nah­me sind mit 2.870.000,–€ geschätzt. Da eine ein­strei­fi­ge Ver­kehrs­füh­rung (sie­he 2 und 3) nicht mög­lich ist, wur­den auf kei­ne ent­spre­chen­den Ver­gleichs­kos­ten ermittelt.